Psychologischer Sachverständiger
in Familiensachen
Der Schwerpunkt meiner Tätigkeit als psychologischer Gutachter ist die Begutachtung der Erziehungstüchtigkeit der Eltern nach § 1666 und § 1671 BGB. Es geht darum, in welchem Haushalt Kinder nach einer Trennung ihren Lebensmittelpunkt einnehmen, welchen Umgang sie mit dem umgangsberechtigten Elternteil haben können, wie etwaige Unterbringungen vermieden werden können. Zudem werde ich beauftragt um Fragen zur Kindeswohlgefährdung (u.a. sexueller Missbrauch, körperliche Gewalt, Verwahrlosung etc.) zu klären oder deeskalierend in hochstreitigen Trennungsfamilien zu wirken.
Die Begutachtung findet auf systemischer Grundlage stets vor Ort statt, d.h. ich suche die Familien bevorzugt in ihrer häuslichen Atmosphäre auf. Aufgrund meiner doppelten Qualifikation im psychologischen und medizinisch-psychiatrischen Bereich werde ich gerne zur Begutachtung herangezogen, wenn ein Familienmitglied psychiatrische Störungen (inkl. Suchterkrankungen) hat oder haben soll.
Weiterhin werde ich häufig eingesetzt, wenn bei Familien ein Migrationshintergrund vorhanden ist.
Aufträge werden in der Regel innerhalb von drei Monaten erledigt.
Für Rückfragen stehe ich Ihnen gerne zur Verfügung.