Mediative Verfahren
Das außergerichtliche Vermittlungsverfahren nach § 36 a Fam FG schafft neue Möglichkeiten der Deeskalation vor der eigentlichen gerichtlichen Auseinandersetzung.
Dieses freiwillige außergerichtliche Vermittlungsverfahren wird mit Hilfe eines Mediators durchgeführt, welcher unparteilich zwischen den Verfahrensbeteiligten vermittelt.
In der Rolle des Mediators unterstütze ich die Konfliktparteien darin, ihre eigenen Wünsche, Bedürfnisse und Interessen wahrzunehmen und in die Konfliktgespräche einzubringen um auf dieser Basis einvernehmliche Lösungen zu erarbeiten.
Ich werde mich jedoch nicht nur um einen Modus vivendi bemühen, d.h. also nicht jeden Kompromiss billigend begleiten. Vielmehr verschaffe ich mir zunächst ein diagnostisches Bild zur Erziehungskompetenz der Eltern, bzw. zur Bindung der Kinder zu den Bezugspersonen und ihren besonderen Bedürfnissen innerhalb des Trennungsgeschehens. So wird verhindert, dass das Kindeswohl dem Verhandlungserfolg untergeordnet wird.