Lösungsorientierte
Gutachten
Als Sachverständiger orientiere ich mich bei der Anfertigung von familienpsychologischen Gutachten an einem lösungsorientierten Modell auf der Grundlage des § 163 Abs 2 Fam FG.
Lösungsorientierte Gutachten unterscheiden sich von herkömmlichen Gutachten dadurch, dass sie primär nicht auf eine statusorientierte Diagnostik abstellen, sondern die familiäre Dynamik, die nachhaltigen Ressourcen des Systems Familie herausarbeiten und Empfehlungen aussprechen, welche es dem Gericht ermöglichen dem Kindeswohl angemessene Entscheidungen zu treffen.
Lösungsorientierte Gutachten sind nicht bei allen Fallkonstellationen richtungsweisend, insbesondere nicht bei Fällen nach § 1666 BGB.
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